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Feiertage in der Schweiz

Der Nationalfeiertag der Schweiz gilt weltweit als einer der ältesten seiner Art und wird bereits seit dem Jahr 1889 als solcher begangen. Obwohl es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie genau und vor allem wann die Eidgenossenschaft gegründet wurde, wird in der Schweiz mehrheitlich der 1. August 1291 als Datum für dieses historische Ereignis genannt. Umstritten ist aber weiterhin, ob die Verträge zur Gründung der Alten Eidgenossenschaft tatsächlich an diesem Tag von den Urkantonen Schwyz, Unterwalden und Uri unterzeichnet worden sind. Historiker gehen vielmehr davon aus, dass dieser Prozess mehrere Jahre andauerte.

Neben dem Jahr 1291 wurden im Laufe der Geschichte unter anderem auch die Jahre 1307 und 1315 als Gründungsjahre der Alten Eidgenossenschaft gehandelt. Der 1. August als Nationalfeiertag, in der Schweiz auch Bundesfeier genannt, verdankt seinen Status sehr wahrscheinlich der Stadt Bern, die dieses Datum erstmals auch im Rahmen einer offiziellen Feier mit der Gründung der Eidgenossenschaft in Verbindung brachte. Am 1. August 1891 feierte Bern ohnehin den 700. Geburtstag der Stadt, weshalb man sich kurzerhand dazu entschloss, bei dieser Gelegenheit auch gleich das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft zu begehen. Kurzzeitige Konkurrenz als Nationalfeiertag der Schweiz bekam der 1. August im Jahr 1907 als die Gemeinde Altdorf im Kanton Uri ebenfalls den 600. Geburtstag der Eidgenossenschaft feierte und sich dabei nach Adam Riese jedoch auf das Jahr 1307 für die Gründung berief. Heute wird der 1. August allerdings in der ganzen Schweiz als Nationalfeiertag anerkannt und entsprechend gefeiert.

Neben der Bundesfeier gibt es in der Schweiz noch eine ganze Reihe weiterer Feiertage, die von einzelnen oder mehreren Kantonen, Städten oder Gemeinden festgelegt wurden. In der gesamten Schweiz als offizielle Feiertage anerkennt sind außer der Bundesfeier noch Neujahr (1. Januar), Auffahrt (Christi Himmelfahrt) und der Weihnachtsfeiertag (25. Dezember). Wichtige Kirchliche Feiertage wie Karfreitag, Ostern oder Pfingsten werden zwar in den meisten Kantonen begangen, jedoch nicht überall. Ähnliches gilt für den Tag der Arbeit (1. Mai) als gesetzlicher Feiertag oder den Stephanstag (2. Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember) als kirchlicher Feiertag.

Abschließend gibt es in einzelnen Kantonen oder Städten noch regionale Feiertage, die ausschließlich dort begangen werden. Dazu gehören beispielsweise das Knabenschiessen in Zürich, Peter und Paul-Fest in den Kantonen Graubünden, Luzern und Tessin oder diverse Feiertage über Fasnacht zu jeweils unterschiedlichen Anlässen in der gesamten Schweiz.