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Der Republikanische Bundesstaat Schweiz

Nachdem sowohl die Kantonsgrenzen als auch die Staatsgrenze der Schweiz bereits im Jahre 1815 auf dem Wiener Kongress auch auf internationaler Ebene anerkannt worden waren, sollten bis zur Gründung des modernen Bundesstaates aber noch weitere drei Jahrzehnte vergehen. Erst im Jahr 1848 wurde die Bundesverfassung unterzeichnet, die die Schweiz als “republikanischer Bundesstaat“ definiert und die Unabhängigkeit der Kantone in bestimmten Bereichen einschränkte, den Bürgern gleichzeitig aber auch immer mehr Rechte einräumte. Damals wie heute befindet sich der Regierungssitz der Schweiz in Bern. Auch wenn die Schweiz offiziell keine Hauptstadt hat, so ist Bern doch die faktische Hauptstadt der Schweiz.

Trotz des Verlustes einiger politischer Kompetenzen genießen die Kantone in der Schweiz auch heute noch eine größere Entscheidungsfreiheit als die Parlamente der Bundesländer in Deutschland oder Österreich. Die Bundesverfassung der Schweiz erfuhr im Laufe ihrer Geschichte erst zwei Neufassungen, die aus den Jahren 1874 und 1999 datieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Bundesverfassung blieb die “immer währende militärische Neutralität“ der Schweiz, die bereits zu Zeiten der Alten Eidgenossenschaft im 17. Jahrhundert propagiert worden war. Aus diesem Grund war die Schweiz auch an den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts zumindest offiziell nur passiv beteiligt, indem jeweils nur die eigenen Landesgrenzen besetzt und damit gegen die Nachbarn verteidigt wurden.

Die ersten Jahrzehnte des modernen Bundesstaates wurden regelmäßig von gesellschaftlichen und religiösen Konflikten zwischen Liberalen und Katholiken begleitet. Nachdem ein solcher Konflikt im Jahr 1847 indirekt den Ausschlag zur Gründung des modernen Bundesstaates gegeben hatte, gelang die endgültige gesellschaftliche Integration der Katholiken in der Schweiz erst während des Wechsels vom 19. ins 20. Jahrhundert. Danach wurde der politische Kampf in der Schweiz in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts von Auseinandersetzungen zwischen dem Bürgertun und der Arbeiterbewegung bestimmt.

Nicht nur die besondere Form des Bundesstaates der Schweiz kann innerhalb von Europa als einzigartig bezeichnet werden, sondern auch das sonstige Bestreben der Eidgenossen nach politischer Neutralität. So hat die Schweiz weder den Euro als europäische Gemeinschaftswährung eingeführt noch ist sie Mitglied der EU. Auch für den Beitritt zu den Vereinten Nationen (UNO) wurde erst am 10. September 2002 per Volksabstimmung in der Schweiz grünes Licht gegeben.