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Google Street View in der Schweiz nur unter Auflagen zugelassen

Der vielerorts umstrittene Internetdienst Google Street View ist in der Schweiz nur unter strengen Auflagen zugelassen worden. Zu einem kompletten Verbot von Google Street View in der Schweiz, wie es einige Datenschützer in der Eidgenossenschaft gefordert hatten, kam es zwar nicht, dennoch ist Google zum umfassenden Schutz der Privatsphäre verpflichtet worden. Das Bundesverwaltungsgericht entsprach mit seinem Urteil vom 30. März 2011 (Az. A-7040/2009) weitgehend der Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür.

Die oberste Rechtsinstanz bei Verwaltungsfragen in der Schweiz, die ihren Sitz momentan noch in Bern (ab 2012: St. Gallen) hat, widersprach mit ihrem Urteil der Auffassung, dass es genüge, wenn 99 % der Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich seien. Wo die Privatsphäre von Personen mit technischen Mitteln nicht vollständig, d.h. zu 100 %, geschützt werden kann, muss Google Street View manuell nachbessern oder im Zweifelsfall auf die Veröffentlichung der betroffenen Bilder verzichten.

Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Auflagen für Google Street View damit, dass das Recht am eigenen Bild höher zu bewerten sei als das wirtschaftliche Interesse des Internetdienstes. Dies gelte insbesondere bei Bildern von Schulen, Gerichtsgebäuden, Gefängnissen, Frauenhäusern oder ähnlich sensiblen Einrichtungen. Google Street View behielt sich weitere Rechtsmittel gegen den Richterspruch vor, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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